Kindeswohl im Verein

==> VORBEUGEN – HINSEHEN – HANDELN

Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche schaffen!

Ansprechpartner im Verein TC 1993 Künzell-DICKER TURM e.V.:
Jugendwartin Corina Schuster und Sven Kämpfe

Kindeswohl im Verein ist ein sehr ernstzunehmendes Thema, dem bisher leider zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Aus diesem Grund ist es so wichtig, die Aufklärungsarbeit zu diesem Thema in den Vereinen voranzutreiben.
Ziel insbesonders: eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in jedem Verein.

Es geht um nichts weniger als den Kinderschutz im Verein und um mögliche Umsetzungsmaßnahmen mit dem Ziel, unsere Jüngsten in sportlichen Einrichtungen zu schützen. Das Kindeswohl umfasst das gesamte, körperliche und psychische Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung. Der Landessportbund Hessen und die Sportjugend Hessen halten alle Sportvereine dazu an, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln und den Kinderschutz im hessischen Sport zu verankern.

Von Bedeutung ist es dabei, Vereine, Sportkreise und Verbände zu sensibilisieren, Probleme wahrzunehmen und sich diesen zu stellen. Alle sportlichen Institutionen sind angehalten, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen und zu handeln. Wichtig ist, dass innerhalb der Vereine informativ und aufklärend mit dem Thema umgegangen und eine Ansprechperson bestimmt wird, die sich dieser wichtigen Aufgabe annimmt. Die Sportjugend Hessen macht dazu konkrete Angaben, wie Vereine den Kinderschutz im Verein fördern können:

  • der Vorstand nimmt das Thema auf und findet eine geeignete Ansprechperson für betroffene Kinder und Jugendliche (innerhalb oder außerhalb des Vorstands)
  • diese Person nimmt an einer Qualifizierungsmaßnahme teil und ist im Verein bekannt
  • alle Übungsleiter, Trainer, Betreuer werden in die Verantwortung miteingebunden (Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes, die Verabschiedung vereinsinterner Verhaltensregeln sowie die vereinsinterne oder der Besuch externer Fortbildung(en)
  • der Vorstand bestimmt, für wen und welche Tätigkeitsbereiche ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen ist
  • bestenfalls wird der Kinderschutz in die Satzung aufgenommen

Wir empfehlen Vereinen, allen ehren- und hauptamtlichen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind und dementsprechend einen regelmäßigen Kontakt zu diesen haben, den Verhaltenskodex vorzulegen und unterzeichnen zu lassen. Die folgenden Verhaltensregeln zeigen den korrekten Umgang mit dieser Altersgruppe auf und schützen sowohl Kinder und Jugendliche als auch die verantwortlichen Vereinsmitarbeiter. Zusätzlich folgt eine Mustervorlage für einen Vorstandsbeschluss.

Weitere Informationen auf der Seite des HTV – Hessischer Tennis-Verband