{"id":709,"date":"2014-08-03T21:56:43","date_gmt":"2014-08-03T19:56:43","guid":{"rendered":"http:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/?page_id=709"},"modified":"2024-07-08T09:36:17","modified_gmt":"2024-07-08T07:36:17","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<table style=\"height: 4361px;\" width=\"579\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><strong>vom 31.10.1993<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"100%\">\n<table style=\"height: 4633px;\" width=\"572\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><em>ge\u00e4ndert am 26.04.1996<br \/>\nge\u00e4ndert am 05.03.2001\u00a0<\/em><br \/>\n<em><em>ge\u00e4ndert am 09.03.2009\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 <\/em><\/em>ge\u00e4ndert am 18.05.2022\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 ge\u00e4ndert am 10.05.2023<\/p>\n<table width=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"99%\"><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"99%\">\n<table width=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"100%\"><strong>TC 1993 K\u00fcnzell-DICKER TURM e.V.<br \/>\n<\/strong><strong>Platzanlage: Friedenstr. 45, 36093 K\u00fcnzell<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0Der Verein f\u00fchrt den Namen TC 1993 K\u00fcnzell-DICKER TURM e.V. Er wurde <u>am 31.10.1993 gegr\u00fcndet und ist am 23.06.1994<\/u> in das Vereinsregister des Amtsgerichts Fulda eingetragen worden. Der Verein hat seinen Sitz in K\u00fcnzell. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist Mitglied des Hessischen Tennisverbandes sowie der ihm angeschlossenen Verb\u00e4nde.<\/p>\n<p><strong style=\"font-family: inherit; font-size: inherit;\">\u00a7 2<\/strong><span style=\"font-family: inherit; font-size: inherit;\"> Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Aus\u00fcbung und F\u00f6rderung des Tennissports mit besonderer Betonung der Ausbildung der Jugend verwirklicht.<br \/>\n<\/span>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts\u00a0<strong><em>Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke<\/em><\/strong> der Abgabenordnung.\u00a0Der Verein wirkt auf \u00fcberparteilicher, demokratischer Grundlage. Er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 <\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde K\u00fcnzell, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. Der Verein setzt sich zusammen aus:<br \/>\n1)\u00a0\u00a0aktiven Mitgliedern;<br \/>\n2)\u00a0 passiven Mitgliedern;<br \/>\n3)\u00a0 Ehrenmitgliedern;<br \/>\n4)\u00a0\u00a0Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und denen ihnen gleichgestellten Sch\u00fclern, Auszubildenden und Studenten usw. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, soweit sie wegen ihrer Ausbildung \u00fcberwiegend von ihren Eltern unterhalten werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5\u00a0<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes aktive Mitglied und Ehrenmitglied hat das Recht auf<br \/>\n1)\u00a0 Aus\u00fcbung des Tennissports auf der Clubanlage nach Ma\u00dfgabe der Platz- und Spielordnung;<br \/>\n2)\u00a0 Stimmberechtigung innerhalb der Mitgliederversammlung, sofern das<br \/>\n18. Lebensjahr vollendet ist.<br \/>\n3)\u00a0 Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>Die passiven Mitglieder haben die gleichen Rechte, mit<br \/>\nAusnahme der Aus\u00fcbung des Tennissports.<br \/>\nDie\u00a0 jugendlichen Mitglieder haben das Recht auf<br \/>\n1)\u00a0Aus\u00fcbung des Tennissports auf der Clubanlage nach Ma\u00dfgabe der Platz- und Spielordnung;<br \/>\n2)\u00a0Teilnahme an der Mitgliederversammlung, bei denen sie jedoch nicht stimmberechtigt sind;<br \/>\n3)\u00a0Teilnahme an den gesellschaftlichen Veranstaltungen des Clubs in \u00dcbereinstimmung mit dem Jugendschutzgesetz;<br \/>\n4) Stimmberechtigung innerhalb der Mitgliederversammlung, sofern das 18. Lebensjahr vollendet ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes Mitglied hat dem Verein gegen\u00fcber die Pflicht,<br \/>\n1)\u00a0\u00a0dem Vereinszweck wirklich zu helfen und die Vereinsinteressen zu wahren;<br \/>\n2)\u00a0\u00a0die\u00a0<u>von der Mitgliederversammlung<\/u>\u00a0festgesetzten Beitr\u00e4ge zu zahlen.<br \/>\nDer Vorstand ist berechtigt, bei Vorliegen einer vor\u00fcbergehenden wirtschaftlichen Notlage oder bei einer sportlichen Notwendigkeit den Beitrag bzw. die Aufnahmegeb\u00fchr im Einzelfall herabzusetzen oder zu erlassen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7\u00a0\u00a0\u00a0<\/strong>\u00a0\u00a0 Die Aufnahme in den Verein\u00a0<u>ist schriftlich zu beantragen<\/u>.\u00a0<u>Der Vorstand entscheidet \u00fcber diesen Antrag. Der Aufnahmeantrag bei Jugendlichen ist von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.<\/u><br \/>\nDer Austritt von Mitgliedern oder die \u00c4nderung der Mitgliedschaft kann mit Ausnahme des Wohnsitzwechsels au\u00dferhalb des Landkreises nur zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen und ist dem Vorstand sp\u00e4testens 6 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.\u00a0<u>Au\u00dferdem endet die Mitgliedschaft mit dem Todestag oder durch Ausschluss.<\/u><br \/>\nDer gesamte Jahresbeitrag sowie s\u00e4mtliche Geb\u00fchren und Umlagen werden jeweils am 31. M\u00e4rz zur Zahlung f\u00e4llig. Bei Ausscheiden eines Mitglieds erlischt jeder Anspruch auf das Clubverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8\u00a0<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<u>Ausschluss aus dem Verein erfolgt, bei grobem oder wiederholtem Versto\u00df gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins.<\/u><br \/>\nDer Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.<br \/>\nDem Mitglied ist vor der Beschlussfassung, unter Setzung einer angemessenen Frist, Gelegenheit zur pers\u00f6nlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss, der begr\u00fcndet sein muss, ist dem Mitglied mittels eingeschriebenen Brief bekannt zu machen. Gegen diesen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederver-sammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Sie muss binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von einer Frist von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Wird keine Berufung eingelegt oder aber die oben bestimmte Berufungsfrist vers\u00e4umt, so gilt die Mitgliedschaft als beendet.<br \/>\nAus der Mitgliederliste gestrichen werden Mitglieder, die trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand sind. Die Streichung darf durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens zwei Monate verstrichen sind und der r\u00fcckst\u00e4ndige Beitrag inzwischen nicht beglichen wurde. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9\u00a0<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Organe des Vereins sind:<br \/>\n1)\u00a0\u00a0die Mitgliederversammlung;<br \/>\n2)\u00a0\u00a0der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10\u00a0\u00a0<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.<br \/>\nDie ordentliche Mitgliederversammlung findet allj\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im 1. Quartal des Jahres statt. \u00dcber jede Mitgliederversammlung wird ein Protokoll gef\u00fchrt.\u00a0<u>Das Protokoll ist vom 1. Vorsitzenden\/2. Vorsitzenden\/Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/u><br \/>\n<u>Der Vorstand hat die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich einzuberufen.<\/u><\/p>\n<p><u>Das Schriftformerfordernis wird per E-Mail Anschreiben gewahrt. <\/u><br \/>\nDie Tagesordnung muss enthalten:<br \/>\n1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jahresbericht des Vorstandes;<br \/>\n2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entlastung des Vorstandes;<br \/>\n3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wahl des Vorstandes;<br \/>\n4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wahl von 2 Kassenpr\u00fcfern;<br \/>\n5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Antr\u00e4ge;<br \/>\n6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verschiedenes.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung regelt alle Angelegenheiten, die nicht der Beschluss-fassung des Vorstandes unterliegen, w\u00e4hlt den Vorstand sowie 2 Kassenpr\u00fcfer.<br \/>\nAntr\u00e4ge seitens der Mitglieder m\u00fcssen 8 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter\u00a0schriftlich oder per E-Mail\u00a0eingereicht sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt:<br \/>\n1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 auf Vorstandsbeschluss,\u00a0<u>wenn das Interesse des Vereins es erfordert;<\/u><br \/>\n2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 auf schriftlichen Antrag von mindestens 30 % der stimmberechtigten Mitgliedern.<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, unabh\u00e4ngig von der Zahl der Anwesenden.<br \/>\nAlle Abstimmungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit \u2013 Geheimwahlen m\u00fcssen mit einfacher Stimmenmehrheit beantragt und beschlossen werden.<br \/>\nBei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. \u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren und vom Vorsitzenden bzw. von dessen Stellvertreter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand besteht aus:<br \/>\n1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0dem <u>1. Vorsitzenden<\/u><br \/>\n2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<u>dem 2. Vorsitzenden<\/u><br \/>\n3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\n4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Kassierer<br \/>\n5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Sportwart<br \/>\n6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Jugendwart<br \/>\n7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Breitensportwart<br \/>\nund wird auf 2 Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Bis zur Neuwahl bleibt der alte Vorstand im Amt. Bei Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern w\u00e4hrend der Amtsperiode, kann sich der Vorstand durch Zuwahl erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Der Sportwart, der Jugendwart, der Breitensportwart, der Kassierer, der Schriftf\u00fchrer k\u00f6nnen bei Bedarf einen Stellvertreter hinzuziehen. Hieraus ergeben sich keine Rechte, die den gew\u00e4hlten Vorstandsmitgliedern zustehen. \u00dcber die Zuziehung entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand beschlie\u00dft die H\u00f6he der\u00a0<u>Aufnahmegeb\u00fchr und die Umlagen<\/u>\u00a0mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit.\u00a0<u>Der vertretungsberechtigte Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch je ein Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes allein vertreten.<\/u><br \/>\nDie Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist in folgenden F\u00e4llen beschr\u00e4nkt:<br \/>\n1)\u00a0\u00a0bei Erwerb und Verpachtung sowie Ver\u00e4u\u00dferung von Werten \u00fcber\u00a0<u>5.100,00 EUR<\/u>;<br \/>\n2)\u00a0\u00a0bei Werten \u00fcber 5.100,00\u00a0EUR entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit;<br \/>\n3)\u00a0\u00a0bei Ma\u00dfnahmen, die geeignet sind, das Vereinsleben entscheidend zu beeinflussen (Vereinigung mit anderen Vereinen, Anschluss an Verb\u00e4nden usw.);<br \/>\n4)\u00a0\u00a0bei eingehen finanzieller Verpflichtungen, die im Einzelfall \u00fcber einen Betrag von 5.100,00\u00a0EUR hinausgehen.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 5 Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen in der Tagesordnung bekannt gegeben werden. Beschl\u00fcsse zu diesen \u00c4nderungen bed\u00fcrfen eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15<\/strong>\u00a0\u00a0 Der Antrag auf Aufl\u00f6sung des Vereins muss schriftlich mit Begr\u00fcndung erfolgen, von \u00be aller stimmberechtigten Mitglieder unterschrieben sein und dem Vorstand zugestellt werden.<br \/>\nInnerhalb von 4 Wochen ist vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der zur Annahme des Antrages auf Aufl\u00f6sung des Vereins Dreiviertel-Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstehende Satzung ist in der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen worden. Sie ist zu vervielf\u00e4ltigen und allen Mitgliedern zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>K\u00fcnzell, 10.05.2023<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>vom 31.10.1993 ge\u00e4ndert am 26.04.1996 ge\u00e4ndert am 05.03.2001\u00a0 ge\u00e4ndert am 09.03.2009\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 &hellip; <a href=\"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/satzung\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-709","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/709","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=709"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/709\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tc-kuenzell-dicker-turm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=709"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}